Grundschule mit Tagesheim An der Schäferwiese

Schule Aktuell

 

 

Informationen zur Schulanmeldung

für das Schuljahr 2014/2015

 

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Schulpflicht
Nach Art. 37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) werden mit Beginn des Schuljahres 2014/15 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2014 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

 

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Vorzeitige Einschulung

 Bei Kindern, die nach dem 30. September 2008 geboren wurden, haben die Eltern die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Grundschule, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu stellen. Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember 2008 geboren wurden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Entscheidung über die Schulaufnahme erfolgt durch die Schulleitung.
Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG ist spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen. Die Ablehnung dieses Antrages ist keine Zurückstellung.

 

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Zurückstellung

 Ein Kind, das am 30. September 2014 mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41 Abs. 5 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts am

(16. September 2014) verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November 2014 zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung hat die Schulleitung die Erziehungsberechtigten zu hören.
Ferner können Kinder zurückgestellt und verpflichtet werden, im Schuljahr 2014/2014 eine Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu besuchen, wenn sie weder eine Kindertageseinrichtung noch einen Vorkurs zur Förderung der deutschen Sprachkenntnisse besucht haben und bei denen im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass sie nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen. Diese Kinder sollen im Schuljahr 2014/2015 einen Kindergarten bzw. ein Haus für Kinder mit integriertem Vorkurs besuchen.

  

 

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Intensivierung des Englischunterrichts an der Grundschule

Alle Grundschulen sind nun verpflichtet, im Englischunterricht einen verbindlichen Wortschatz, grundlegende grammatikalische Formen und Funktionen zu vermitteln. Diese werden konkret im Lehrplan festgelegt. Ab dem Schuljahr 2007/2008 können die weiterführenden Schulen dann auf diesem verlässlichen Fundament aufbauen.

Zur besseren Koordination beim Übergang können Englisch Lehrer/innen von Grundschule und Gymnasium gegenseitig beim Unterricht hospitieren.

 

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Legastenie und Dyskalkulie

Der Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie hat eine „Handreichung Legasthenie für Eltern“ verfasst. Sie können diese gratis von der Website des Verbands herunterladen. (Feb. 2013)